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   AG Essen, 27.05.2022 - 18 C 25/21   

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https://dejure.org/2022,37589
AG Essen, 27.05.2022 - 18 C 25/21 (https://dejure.org/2022,37589)
AG Essen, Entscheidung vom 27.05.2022 - 18 C 25/21 (https://dejure.org/2022,37589)
AG Essen, Entscheidung vom 27. Mai 2022 - 18 C 25/21 (https://dejure.org/2022,37589)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

    Auszug aus AG Essen, 27.05.2022 - 18 C 25/21
    Im Übrigen wäre es dem Klägervertreter ohne weiteres möglich gewesen, nach dem Hinweis des Gerichts auf die dort vertretene Rechtsauffassung auf die Klagerücknahme umzustellen; die einseitige Erledigungserklärung ist bis zur Entscheidung durch das Gericht frei widerruflich (BGHZ 203, 256 = NJW 2015, 699).
  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02

    Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im

    Auszug aus AG Essen, 27.05.2022 - 18 C 25/21
    An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728 Rn. 6; Beschluss vom 15. Juli 2015 - IV ZR 256/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 29. Juni 2017 - III ZR 540/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 15.07.2015 - IV ZR 256/14

    Bestimmung von Streitwert und Gegenstandswert nach der Summe der bis zur

    Auszug aus AG Essen, 27.05.2022 - 18 C 25/21
    An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728 Rn. 6; Beschluss vom 15. Juli 2015 - IV ZR 256/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 29. Juni 2017 - III ZR 540/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 29.06.2017 - III ZR 540/16

    Erteilungsbegehren von Regulierungsbriefen aus einem geschlossenen

    Auszug aus AG Essen, 27.05.2022 - 18 C 25/21
    An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728 Rn. 6; Beschluss vom 15. Juli 2015 - IV ZR 256/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 29. Juni 2017 - III ZR 540/16, juris Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 21 AR 10/96
    Auszug aus AG Essen, 27.05.2022 - 18 C 25/21
    Nur ein solches Ergebnis lässt sich im Übrigen mit der Auffassung in Übereinstimmung bringen, dass der gemäß § 696 Abs. 3 ZPO rückwirkend fingierte Eintritt der Rechtshängigkeit nicht der maßgebliche Zeitpunkt für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit sein kann, weil sich anderenfalls Veränderungen des Streitwertes im Mahnverfahren, beispielsweise durch Teilwiderspruch oder eben Zahlung und Teilrücknahme bei der Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit nicht Rechnung tragen ließe (vgl. statt vieler OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1403 m. w. N.).
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